ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BECKEL-ÜBERDACHUNGEN

1. ALLGEMEINES


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der Firma Beckel-Überdachungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Mit Annahme dieser AGB, erklären Sie sich automatisch mit unserem Montageleitfaden einverstanden. Den Montageleitfaden können Sie telefonisch, postalisch oder online unter beckelueberdachungen.de/kontakt/ anfordern.

1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.

1.5 Der Käufer hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen nach Montagebeendigung   abzunehmen; erfolgt innerhalb 14 Werktagen keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.

1.6 Jegliche Bauwerke außer Warmwintergärten sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann Wasser eintreten. Wir können keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungsarbeiten geben.

1.7 Für Verträge mit Käufern, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes von Deutschland haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb von Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts nach dem Haager Kaufrechtsabkommen (EKG) bzw. des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf. 1.8 Wir weisen gemäß 5 26 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass wir über den Käufer personenbezogene Daten speichern (nur für interne Zwecke).

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS


2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Gebietsverkaufsleiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

2.2 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

2.3 Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.

2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen.

2.5 Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.

2.6 Der Verbraucher muss vor der Auftragserteilung, an die Firma Beckel-Überdachungen, die Eigentumsverhältnisse offenlegen. Nach Auftragserteilung geht die Firma Beckel-Überdachungen davon aus, dass der Verbraucher auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen.

2.7 Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die Bauherren sicherzustellen. Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienst Mitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträglich Reklamation der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an.

2.8 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Dazu muss entweder der Vertrieb Tel.: 06031-772 557 7 | info@beckelueberdachungen.de I informiert werden oder die Serviceabteilung Tel.: 06031-772 557 5 | s.lanzmann@beckel-ueberdachungen.de. Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit dem Monteure besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe, Position der Produkte.

3. PREISE, VERPACKUNG UND VERSAND, RÜCKSENDEKOSTEN, TEILLIEFERUNGEN


3.1 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.

3.2 Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3.3 Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.

3.4 Verpackungen werden Eigentum des Kunden.

3.5 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel.

3.6 Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Gewährleistungsanspruch wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholung.

3.7 Bei Teillieferungen, die durch uns ohne Rücksprache mit dem Kunden veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

4. LIEFERZEITEN


4.1 Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Hierzu müssen auch Arbeitszeitengesetze respektiert werden und können dementsprechend auch ein Grund von Folgemontageterminen oder von kurzfristigen Planungsänderungen sein. Es muss berücksichtigt werden, dass das Handwerk nicht immer konkret planbar ist und es können durch äußere Einflüsse Abweichungen in der Planung vorkommen.

4.2 Die Firma Beckel-Überdachungen ist bei Fremdprodukten von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung ist zu akzeptieren und ist vor jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.

5. GEFAHRENÜBERGANG UND GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNG


5.1 Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet Beckel-Uberdachungen die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Ubergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.

5.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.

5.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und Beckel-Überdachungen hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der Beckel-Überdachungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

5.4 Beckel-Überdachungen übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.

5.5 Die von uns verarbeiteten Profile sind in höchstem Maße kratz-, stoß- und korrosionsgeschützt und weisen durch die besonders dickwandige Ausführung ein Maximum an Stabilität auf. Wir sind von unseren Produkten überzeugt. Und daher erhalten Sie zusätzlich 10 Jahre Garantie auf die elektrostatische Pulverbeschichtung.

Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle:

Einschlüsse oder Fehlbildungen in der Pulverbeschichtung, Feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilverwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Mangel dar, da diese produktionsbedingt sind. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse.

Bei kleinen Kratzern unter 50mm und Imm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 7cm wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen. Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Hersteller- und Lohnkosten an Verbraucher berechnet werden.

5.6 Garantie auf Polycarbonat Platten

Unsere Stegplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Die Firma Beckel-Überdachungen gewährt 2 Jahre Garantie unter folgenden Bedingungen.

Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs-und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger

Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von originalem VLF-Montagezubehör. Der Nachweis über jeweilige

Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des

Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die

Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw.

Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen

LICHTDURCHLÄSSIGKEIT UND VERGILBUNG

Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 7003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre

Hagelbruch

Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurde. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 2 Im/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt

5.7 keine Gewährleistung auf Abdichtungen

Die Firma Beckel-Uberdachungen ist kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke außer Warmwintergärten sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere der Hauswandanschluss, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden.

5.8 Gewährleistung bei Markisenstoffen

Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen.

Online im PDF-Format nachzulesen unter folgender URL: https://itrs-ev.com/ueber-uns/richtlinien/

Markisenstoffe sind nach ITRS Richtlinien (publiziert vom Industrieverband für technische

Textilien, Rollladen und Sonnenschutz) zu bewerten und es gelten die Angaben des Herstellers.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN


6.1 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Firma BeckelUberdachungen als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt Firma Beckel-Überdachungen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Firma Beckel-Überdachungen haftet nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

7. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER


Die Widerrufsfrist beginnt ab der Auftragsbestätigung.

7.1 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma Beckel-Überdachungen Dieselstraße la, 61 169 Friedberg, info@beckel-ueberdachungen.de , Tel. 06031-772557-7, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIEDERRUFS

7.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7.3 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

7.4 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

AUSSCHLUSS- BZW. ERLÖSCHENSGRÜNDE

7.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

7.6 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

8. ZAHLUNG


8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. 286 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten ist, gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein.

193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.

8.2 Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich.

8.3 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Datenentstehen, werden dem Kunden berechnet.

8.4 Schecks werden nicht akzeptiert.

8.5 Zur Anwendung bei Ratenzahlungen: Verfallsklausel: Sollte der Schuldner mit zwei Raten in Verzug geraten, so wird der dann noch offene Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

8.6 Die Aufrechnung ist außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

8.7 Bei Zahlungsverzug ist Firma Beckel-Überdachungen berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

8.8 Wird über das Vermögen des Käufers die Insolvenz oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet oder wird vom Käufer die Zahlung schuldhaft eingestellt oder kommt es zur Zwangsvollstreckung gegen den Käufer, so ist die Verkäuferin berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung sofortige Barzahlung zu verlangen, sein Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten sowie vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Vorbehalten bleibt das Recht der Verkäuferin auf Schadenersatz. In diesen Fällen sind sämtliche Stundungszusagen aufgehoben, und zwar auch hinsichtlich laufender Wechsel, deren Fälligkeit noch nicht eingetreten ist.

9. EIGENTUMSVORBEHALT


9.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von Beckel-Überdachungen. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten unberührt.

9.3 Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht an andere herausgeben.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.

10. GEWÄHRLEISTUNG


10.1 Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller. Ausgenommen sind B-Ware-Artikel und -Bauten. Hier übernimmt der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von 1 Jahr.

11. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN


11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. DATENSCHUTZ


12.1 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen.

12.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt Firma Beckel-Überdachungen nur für InformationsSchreiben zu den Aufträgen und falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. Des Weiteren sendet Firma Beckel-Überdachungen dem Kunden per E-Mail regelmäßig sorgfältig ausgesuchte Angebote zu ähnlichen Produkten aus ihrem Sortiment zu. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke durch formlose E-Mail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Ubermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

12.3 Firma Beckel-Überdachungen gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

12.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

13. FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER MONTAGE GELTEN FOLGENDE BEDINGUNGEN


13.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.

13.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

13.3 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.

13.4 Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz entfernt werden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Der Montagetrupp des Verkäufers arbeitet mit Baumaschinen und gegeben falls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bauvlies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen).

13.5 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

13.6 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Auftragsinhalt des Verkäufers und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.

13.7 Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die An Pflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang des Verkäufers. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.

13.8 Die Terrassen oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.

13.9 Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Da Material und Montagetrupp des Verkäufers Wettereinflüssen sowie örtlicher Gegebenheiten wie z. B. Erde und Regen ausgesetzt sind, ist eine Verschmutzung von Böden und Wänden nicht auszuschließen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für sämtliche Verschmutzungen. Hier obliegt es in der Pflicht des Käufers Flächen ggf. durch Folien oder Bauvlies zu schützen.

13.10 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.

13.11 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montage, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

13.12 Die Tiefe von sämtlichen Markisen (Ausgenommen Wintergartenmarkisen) wird im Neigungswinkel von 5 definiert, somit ist die endgültige horizontal gemessene Tiefe nach Montage abhängig von dem eingestellten Neigungswinkel. Je steiler die Markise im Neigungswinkel montiert wird, desto kürzer wird die horizontal gemessene Tiefe.

13.13 Zuschnitt anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


14.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

14.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

14.3 Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht Friedberg bzw. das Landgericht Gießen.

14.4 Informationspflicht nach 5 36 VSBG

14.5 Firma Beckel-Überdachungen ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

14.7 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

14.8 Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf einem Aufpreis in Höhe des Statikers festgelegten Summe.